Datenschutzhinweise für das Bewerbungsverfahren

Wir verarbeiten Daten innerhalb eines Bewerbungsverfahrens nur zu diesem Zweck gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b, vorvertragliche Maßnahmen, und lit. f DSGVO, berechtigte Interessen, sowie außerdem § 26 BDSG (neu), Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses.

Abhängig von der Tätigkeit, für die Sie sich bewerben, und ggf. abhängig von besonderen Eigenschaften können auch Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit b (Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Sozialschutz) verarbeitet werden.

Wir freuen uns über Bewerbungen per Post. Und natürlich können Sie sich auch per E-Mail bewerben, wir empfehlen jedoch dann, die Daten zu verschlüsseln (z.B. über PGP oder über Protonmail). Rufen Sie uns vorher an und wir klären die Details.

Daten aus der Bewerbung werden bei Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses entsprechend weiterverarbeitet. Kommt, egal aus welchem Grund, kein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden die Daten nach sechs Monaten gelöscht.

Diese Aufbewahrungsfrist ist nötig, um etwaige Fragen zur Bewerbung beantworten zu können. Soweit Reisekosten erstattet werden, gelten für diese Daten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sowie Kontaktdaten der Verantwortlichen und unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie unter Datenschutz